Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Klageerzwingung; Definition des Begriffs "Verletzter" im Sinne des § 172 StPO (Strafprozessordnung); Reichweite des Schutzbereichs einer Verbotsnorm; Begründung einer Verletzteneigenschaft durch die Aussicht einer ...
- mansui.eu
StPO § 172
Erbrecht; Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrages auf Klageerzwingung; kein Antragsrecht der Erben im Klageerzwingungsverfahren; Vererbbarkeit der Befugnis zum Betreiben eines Klageerzwingungsverfahrens; Definition des Begriffs »Verletzter« iSd § 172 StPO; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 13.05.1982 - 4 Ws 50/82
Inhaltliche Anforderungen an den Antrag im Klageerzwingungsverfahren, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
Ob schon daraus die Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrages folgt (so OLG Karlsruhe [4. StrS] NStZ 1982, 520; OLG Stuttgart Justiz 1983, 349) kann hier dahinstehen, da sich die Unzulässigkeit des Antrages schon aufgrund anderer Erwägungen ergibt. - VGH Baden-Württemberg, 05.07.1982 - 1 S 338/82
Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung von Bürgersprechstunden durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
Ob schon daraus die Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrages folgt (so OLG Karlsruhe [4. StrS] NStZ 1982, 520; OLG Stuttgart Justiz 1983, 349) kann hier dahinstehen, da sich die Unzulässigkeit des Antrages schon aufgrund anderer Erwägungen ergibt. - OLG Hamm, 24.06.1976 - 2 Ws 137/76
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
Die später nur mittelbar geschädigten Erben haben, da sie nicht Verletzte iSd § 172 Abs. 2 S. 1 StPO sind, kein eigenes Antragsrecht (OLG Hamm NJW 1977, 64).
- OLG Braunschweig, 04.08.1992 - Ws 58/92
Zur Verletzteneigenschaft eines Antragsstellers im Klagerzwingungsverfahren wegen …
Der nachträgliche Erwerb eines Vermögensgegenstandes vermag nicht rückwirkend die Verletzteneigenschaft zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1986, 3153 [OLG Stuttgart 17.01.1986 - 1 Ws 371/85] ; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 361).